Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 M 639/22 OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Art 33 Abs 2 GG
Streit um die Übertragung eines Dienstpostens; hier: Leiter einer Polizeiinspektion; Ausblenden des Bewährungsvorsprungs bei völliger Andersartigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 21.11.2022 - 6 B 1416/22
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 M 639/22 OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 M 639/22
Zustimmend: BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 2 VR 2/16, BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 2 VR 1/16.(Rn.19).Er hat auch den Umstand einzubeziehen, dass der ursprünglich unterlegene Bewerber die Übertragung des höherwertigen Dienstpostens im Hauptsacheverfahren in mehreren Instanzen angreifen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 28).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2017 (- 2 VR 2/16 -, juris Rn. 21 ff.), auf den auch das Verwaltungsgericht Bezug nimmt, den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen des Ausblendens des Bewährungsvorsprungs konkretisiert.
Das Verwaltungsgericht versteht den maßgeblichen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2017 (- 2 VR 2/16 -) offenbar dahin, dass die Anwendung der Rechtsfigur des Ausblendens des Bewährungsvorsprunges ausscheide, wenn der zu besetzende höherwertige Dienstposten in Bezug auf das Statusamt des Beigeladenen "andersartig" ist.
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 M 639/22
Zustimmend: BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 2 VR 2/16, BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 2 VR 1/16.(Rn.19).Die getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung des nicht ausgewählten Konkurrenten aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes dennoch zu beeinträchtigen, weil sie Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe von Statusämtern entfalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 15 ff.).
Er kann allgemein durch die Beurteilungsrichtlinien oder durch entsprechende Festlegungen in der Stellenausschreibung oder konkret durch Zusagen gegenüber dem Antragsteller im Verfahren, das auf die Verhinderung der Besetzung des Dienstpostens gerichtet ist, sicherstellen, dass der etwaige Bewährungsvorsprung des Bewerbers, mit dem der Dienstposten besetzt werden soll, im Fall der Rechtswidrigkeit der Dienstpostenvergabe bei einer nachfolgenden Auswahlentscheidung zur Vergabe des Statusamts durch eine Ausblendung der spezifisch höherwertigen Aufgabenwahrnehmung unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 14).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 M 639/22
Zwar hält das Bundesverwaltungsgericht (…a.a.O. Rn. 27) die Anwendung der von ihm entwickelten Rechtsfigur in denjenigen Fällen für ausgeschlossen, "in denen - sofern dies überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 13) - der ersten Auswahlentscheidung keine weitere nachfolgt, sondern der ausgewählte und mit der Wahrnehmung des höherwertigen Dienstpostens betraute Beamte nach Feststellung seiner Bewährung unmittelbar befördert wird".